1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden. Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich der KI-gestützten Automatisierung, Prozessoptimierung und Unternehmensberatung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen zur Analyse, Optimierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen an. Dazu zählt insbesondere der Einsatz moderner Softwarelösungen und künstlicher Intelligenz. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg kann nicht garantiert werden, da dieser von vielen externen Faktoren abhängt.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot schriftlich angenommen wird oder der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung beginnt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
4. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere Daten, Zugänge zu Systemen sowie die Benennung eines Ansprechpartners. Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
5. Leistungsfristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers können sich Fristen entsprechend verlängern.
6. Entgelt und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen verrechnet werden.
7. Einsatz von KI-Systemen
Der Auftragnehmer setzt moderne KI-Technologien ein, um Prozesse effizienter zu gestalten. Diese Systeme basieren auf Wahrscheinlichkeiten und können daher fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse liefern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Ergebnisse vor deren Nutzung eigenständig zu prüfen.
8. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Lösungen. Alle darüber hinausgehenden Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
9. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus.
10. Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist dem Auftragnehmer ein wichtiges Anliegen. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Sofern erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr kann die Gewährleistungsfrist auf sechs Monate verkürzt werden. Kein Anspruch besteht bei unsachgemäßer Nutzung der Leistungen.
12. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
13. Drittanbieter
Zur Leistungserbringung können externe Softwarelösungen oder Dienste eingesetzt werden. Für deren Verfügbarkeit oder Funktionsweise übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
14. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet grundsätzlich mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Bei laufenden Verträgen gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, wie etwa technische Ausfälle oder Naturereignisse, befreien diesen vorübergehend von der Leistungspflicht.
16. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.